Mit einer e-Mailanfrage stehen Sie automatisch auf unserer Warteliste.
Folgendes ist zu beachten:
Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres haben ein Anrecht auf einen geförderten Platz in der Kindertagespflege. Danach gibt es kein Anrecht auf Förderung in der Kindertagespflege, die Kinder sollten in eine Kindertagesstätte oder Sie übernehmen die Kosten selber. Diese belaufen sich derzeit auf 1432,50-€ inklusive Verpflegung, für eine 41,5 Stundenbetreuung/ Woche.
Hier gelangen Sie auf die Seite des Amtes für Soziales und Jugend und zu den entsprechenden Formularen: