In der Kindertagespflege und somit auch bei uns, gelten besondere rechtliche Grundlagen und Regelungen:
Wir dürfen in jeder Großtagespflegegruppe nur bis zu 9 Kindern aufnehmen.
Jedes Kind ist einer angestellten Person, vertraglich zugeordnet und an einen Ort gebunden.
Die Urlaube sind nicht vertretbar, was bedeutet, dass Sie Urlaub nehmen müssen, zu den Zeiten, zu der die Ihnen zugeordnete Person Urlaub hat. Deshalb werden wir immer um Ende Oktober, Anfang November eines Jahres, die gesamte Urlaubsplanung an Sie weiter geben. Kurzfristige Tage aus besonderen Gründen werden dann individuell mit Ihnen besprochen.
4 Pädagogiktage sind für unsere kontinuierliche, gute pädagogische Weiterentwicklung unserer Arbeit, jedes Jahr geplant. An diesen Tagen kann kein Kind betreut werden
Es kann zu mehr Ausfällen kommen als auf der Planung steht, zum Beispiel durch Personalmangel oder bei krankheitsbedingten Ausfällen etc. Dann müssen die Kinder der Tagespflegeperson, zu der sie zugeordnet sind, zu Hause bleiben. Wir dürfen uns gegenseitig nicht vertreten. Dies sind gesetzliche Vorgaben und können, bei Missachtung, zum Entzug der Erlaubnis, Kinder zu betreuen, führen.
Kindertagespflege wird beraten durch Fachberatungsstellen, die für das Jugendamt alles prüfen und weiter geben. Sie sind für unsere Unterstützung da, was bedeutet, dass sie uns beratend zur Seite stehen, uns Schulungen anbieten und im Prinzip das Bindeglied zwischen Jugendamt und uns sind. Auch Sie können sich an diese wenden.
Unsere Fachberatungsstelle ist: Kind VAMV Düsseldorf e.V.